AGB
1. Die Verkäuferin ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Umstände eintreten bzw. bekannt werden, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ausschließen.
2. Höhere Gewalt entbindet die Verkäuferin von der vereinbarten Lieferfrist.
3. Storniert der Besteller den Auftrag, so kann die Verkäuferin gemäß § 1168 ABGB den durch die Stornierung entstandenen Schaden vom Besteller ersetzt verlangen. Maximal in der Höhe von 30% des Kaufpreises.
4. Ist der Käufer nicht in der Lage, bis spätestens zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin (bzw. Abruftermin) die Ware abzunehmen, so ist dieser verpflichtet, mindestens 90% des Kaufpreises anzuzahlen.
5. Kleinere Technische Details, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart sind, ist der Verkäuferin vorbehalten.
6. Farb- und Strukturdifferenzen - sofern naturbedingt - werden vom Käufer angenommen, die Verkäuferin ist zur Lieferung in Form von Material gleicher Güte berechtigt.
7. Die Verkäuferin ist berechtigt, bei unpünktlich oder nicht voll geleisteten Zahlungen Mahngebühren und Verzugszinsen von 11% zu berechnen. Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des österr. Rechtes vereinbart!!
8. Rechenfehler entbinden den Käufer nicht von der Bezahlung des richtiggestellten Kaufpreises.
9. Werden die Aufträge auf Abruf bestellt, so hat der Käufer die Verkäuferin mindestens 5 Tage vor dem gewünschten Liefertermin zu verständigen.
10. Bis zur Montage einer Ware müssen vom Kunden sämtliche Strom- und Wasserleitungen an den Wänden angezeichnet sein, ansonsten wir bei eventuellen Anbohrungen der Leitungen keine Haftung übernommen.
11. Planungen Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei ihrer Verwendung ohne unsere Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Vorschlagssumme berechtigt.
12. Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.
13. Die Verkäuferin ist berechtigt, in der Zeit von Auftragserteilung bis Auftragsfertigstellung eine Firmeneigene Werbetafel ohne jegliche Verrechnung oder Abzüge von diversen Kosten vor Ort zu plazieren.
14. Zahlungsvereinbarung. Es sind 50% Anzahlung nach Auftragsvergabe und weitere 40 % vor Lieferung an Akontozahlungen zu leisten. Rest nach Fertigstellung innert 3 Tagen ohne Abzug.
15. Gutschriften sind wie Skontobeträge zu verstehen, und werden daher nur bei termingerechter Zahlung gewährt.
16. Eingehende Zahlungen werden immer auf die älteste Schuld angerechnet.
17. Haftung bei Selbstausbau, die Haftung beschränkt sich nur auf persönlich durchgeführte Arbeiten oder schriftlich angeordnete Arbeiten. Für unsachgemäße oder nicht ordentlich durchgeführte Arbeiten kann keinerlei Haftung übernommen werden.
18. Die Verkäuferin ist berechtigt, Aufträge durch oder mit Vertragspartner durchzuführen, und die Auftrags- Zahlungsbedingungen voll oder teilweise an diese abzutreten. Bei Lieferung in Teilen sind wir berechtigt dafür Teilrechnungen auszustellen.
19. Schäden die durch Wasser entstehen, können nicht als Reklamation anerkannt werden. Jegliche Art von Verbindung ist vor Feuchtigkeit zu schützen. ( Silikonfugen sind Wartungsfugen und fallen nicht unter Garantieleistungen. )
20. Zahlungen aus dem Ausland sind immer spesenfrei für den Empfänger zu begleichen.
21. Mit den angegebenen Preisen bleibt unser Unternehmen dem Kunden ein Monat lang ab deren Bekanntgabe bzw. ab Offerteannahme im Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Preisbekanntgabe und Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so ist unser Unternehmen berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im Tischlerhandwerk oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, etc. erfolgten, entsprechend zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an den Kunden weitergegeben.
22. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
23. Verkehr mit Behörden und Dritten Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.
24. Mahn- und Inkassospesen Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Im speziellen verpflichtet sich der Kunde, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Ferner verpflichtet sich der Kunde pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 12 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr ein Betrag von € 4 zu bezahlen.
25. Frachtkosten und Entsorgungsgebühren die durch gesetzliche Bestimmungen anfallen und uns, von unseren Vorlieferanten in Rechnung gestellt werden, sind vom Endverbraucher zu übernehmen. Auch wenn Sie nicht explizit auf eine Art und Weise in unseren schriftlichen Unterlagen aufscheinen, dies gilt auch Länderübergreifend.
26. Wegfall des Gratisservices: bei Zahlungsverzug und mit Ausstellung des Mahnschreibens erlischt der Anspruch auf sämtliche Serviceleistungen. Jegliche anfallenden Leistungen werden dann in Rechnung gestellt.
27. Einwilligung in die Datenschutzerklärung: Ich bin damit einverstanden, dass die Firma Atelier für Wohn-Raum-Design und seine zuständigen Vermittler meine angegebenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung meines Anliegens erheben, verarbeiten und nutzen dürfen. Außerdem bin ich damit einverstanden, dass mir alle meine Unterlagen und Rechnungen, meinen Auftrag betreffend, unverschlüsselt per Email übermittelt werden dürfen.
Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe der Daten an Dritte nur zur Erbringung der gewünschten Dienstleistung oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Ihre Einverständniserklärung können Sie jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Ihren Widerruf können Sie uns gegenüber per E-Mail an office@collini-wohndesign.at, telefonisch unter 06642005399 oder per Post an Atelier für Wohn-Raum-Design, Collini Mario, Ringstrasse 40, 6830 Rankweil erklären.
Gilt für Shop Einkäufe: Retouren unter einem Artikel- Wert von EUR 50,- exkl. Ust sind nicht möglich. Abverkaufsware kann nicht retourniert werden.